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Die BaFin-konforme
​Sicherung von Online-Daten​

Jede Änderung an Ihrer Webseite muss für die letzten fünf Jahre lückenlos dokumentiert sein.
​​Können Sie das sicherstellen?​

Laut Wertpapierhandelsgesetz sind Unternehmen, die der Aufsicht der BaFin unterliegen und Informationen im Internet bereit stellen, dazu verpflichtet, ihre digitale Kundenkommunikation – von der eigenen Webseite bis hin zur App – jederzeit lückenlos zu belegen.

REVISIA ist aktuell die einzige Möglichkeit, Ihre Online-Kommunikation für eine Revision zu sichern.
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Die Grundlage dafür bildet eine schriftliche Stellungnahme der BaFin vom 26. Januar 2010 zum Thema "Verzeichnis der Mindestaufzeichnungen gemäß § 34. Abs. 5 WpHG".
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Hintergrund

Veröffentlichungen von Unternehmen unterliegen strengen Kriterien. Das gilt nicht nur für Geschäftsberichte und Ad-hoc-Meldungen, sondern für die gesamte Online-Kommunikation.
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Ihre gedruckten Publikationen lassen Sie regelmäßig archivieren – aber wie sieht es mit den Daten Ihrer Website aus? Bei Printmedien, wie Kundeninformationen, Werbemitteilungen und Finanzanalysen, genügt es, Belegexemplare aller Veröffentlichungen zu archivieren, um diese bei Bedarf vorlegen zu können. Online-Daten sind hier ungleich schwerer revisionssicher vorzuhalten, denn im Gegensatz zu Printmedien, leben Webinhalte von einer stetigen Aktualisierung. Um diese Veränderungen für die BaFin rekonstruierbar zu machen, müssen alle Änderungszustände unveränderlich festgehalten werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre.

Viele Unternehmen wissen nicht, welchen strengen Vorgaben ihre Online-Kommunikation unterliegt. Die Nichtbeachtung wird mit Bußgeldern seitens der BaFin belegt.

Seit 2015 gilt die BaFin-Vorgabe auch für die neuen Alternativen Investmentfonds (AIFs).
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Telefon: +49 (30) 30 10 55 80
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